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AGB & Widerrufs­belehrung

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN
der Mi.T Gastro Management GmbH, im Folgenden kurz Mi.T Gastro Management GmbH genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen. Mi.T Gastro Management GmbH schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Mi.T Gastro Management GmbH erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mi.T Gastro Management GmbH und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Mi.T Gastro Management GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mi.T Gastro Management GmbH werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Mi.T Gastro Management GmbH nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Mi.T Gastro Management GmbH in das Angebot integriert oder von Mi.T Gastro Management GmbH zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Mi.T Gastro Management GmbH nur dann wirksam, wenn diese von Mi.T Gastro Management GmbH mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Mi.T Gastro Management GmbH der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Mi.T Gastro Management GmbH bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mi.T Gastro Management GmbH gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Mi.T Gastro Management GmbH und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Mi.T Gastro Management GmbH vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Angebot durch Mi.T Gastro Management GmbH. Angebote von Mi.T Gastro Management GmbH an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Mi.T Gastro Management GmbH, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Mi.T Gastro Management GmbH gebunden.
Annahme durch Mi.T Gastro Management GmbH. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Mi.T Gastro Management GmbH zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Mi.T Gastro Management GmbH z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Mi.T Gastro Management GmbH den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

Leistung­sumfang und Auftrags­abwicklung

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Mi.T Gastro Management GmbH.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Mi.T Gastro Management GmbH.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Mi.T Gastro Management GmbH eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Mi.T Gastro Management GmbH bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Mi.T Gastro Management GmbH bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen. Mi.T Gastro Management GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von Mi.T Gastro Management GmbH vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Mi.T Gastro Management GmbH ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Mi.T Gastro Management GmbH unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Mi.T Gastro Management GmbH oder den Auftragnehmern von Mi.T Gastro Management GmbH – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Mi.T Gastro Management GmbH den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Mi.T Gastro Management GmbH bzw. den Lizenzgebern von Mi.T Gastro Management GmbH zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Mi.T Gastro Management GmbH vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Recht am eigenen Bild. Werden bei Veranstaltungen der Mi.T Gastro Management GmbH Fotos von Mike Süsser angefertigt, dürfen diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mike Süsser vom Auftraggeber verwendet werden.
Bildaufnahmen. Bei Veranstaltungen werden von der Mi.T Gastro Management GmbH bzw. von einem von der Mi.T Gastro Management GmbH eigens gebuchten Fotografen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen hergestellt. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen auf denen der Auftraggeber zu sehen sein könnte, zu Informationszwecken und zu Zwecken der Selbstdarstellung von der Mi.T Gastro Management GmbH z.B. in Presseaussendungen, auf der Hompage der Mi.T Gastro Management GmbH, den Social-Media-Kanälen oder in Newslettern veröffentlicht werden.

Veranstaltungen

Fixveranstaltung. Die von Mi.T Gastro Management GmbH organisierten Veranstaltungen sind Fixveranstaltungen und finden jedenfalls an den in der Leistungsbeschreibung genannten Terminen statt.
Storno durch Auftraggeber. Die direkt bei der Mi.T Gastro Management GmbH für die jeweilige Veranstaltung gebuchten Tickets und die von der Mi.T Gastro Management GmbH ordnungsgemäß angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber nicht stornierbar und nur für den jeweils gebuchten Tag gültig.
Bei der direkten Buchung von Mike Süsser für Veranstaltungen als Gastkoch, Moderator, ect., ist der Auftraggeber berechtigt, bis spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Reservierungsbestätigung zu bezahlen. Bei Stornierung weniger als 3 Monate vor Veranstaltungstermin hat der Auftraggeber 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts zu bezahlen. Bei Stornierung weniger als 1 Monate vor Beginn der Veranstaltung ist das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.
Übertragung. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer vorzunehmen. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über Mi.T Gastro Management GmbH, sondern zwischen dem Teilnehmer und dem Ersatzteilnehmer selbst. Die Umbuchung auf einen anderen Teilnehmer bedarf einer schriftlichen Benachrichtigung per E-Mail an office@mike-suesser.com.
Storno durch Mi.T Gastro Management GmbH. Die Mi.T Gastro Management GmbH behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei unzureichender Teilnahmezahl oder wegen Verhinderung des Koches/Veranstalters (z.B. Krankheit). In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer von Mi.T Gastro Management GmbH per E-Mail verständigt. Bereits gezahlte Ticketpreise werden im Falle einer Absage zurückerstattet. Im Falle einer Verschiebung oder Umbuchung der Veranstaltung behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit. Bei Umbuchung der Veranstaltung kann die Mi.T Gastro Management GmbH nicht garantieren, dass die umgebuchte Veranstaltung unter dem ursprünglich gebuchten Motto stattfinden kann. Die umgebuchte Veranstaltung wird durch eine gleichwertige Veranstaltung ersetzt. Die aktuellen Veranstaltungen sind unter www.mike-suesser.com aufrufbar. Eine Absage oder Umbuchung der Veranstaltung erfolgt bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Im Falle der Umbuchung der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen. Sowohl bei der Absage als auch bei der Umbuchung der Veranstaltung werden dem Auftraggeber keine Spesen (z.B. Anfahrt und Hotel) ersetzt.
Ort. Im Fall der Verhinderung /des Ausfalls des Veranstaltungsortes ist die MI.T Gastro Management GmbH berechtigt, die Veranstaltung an einem vergleichbaren Veranstaltungsort in räumlicher Nähe zum ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsort abzuhalten. Der Auftraggeber ist hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Mi.T Gastro Management GmbH bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Vor Ort Veranstaltungen. Wird Mike Süsser vom Auftraggeber direkt als Gastkoch, Moderator, ect., für vor Ort Veranstaltungen gebucht, sind sämtliche damit verbundenen Anreise und Beherbergungskosten, welche Mike Süsser dadurch entstehen, durch den Auftraggeber zu ersetzen. Mindeststandart für die Beherbergung sind 4 Sterne Hotels, bei der Anreise mit der Bahn erste Klasse Tickets und per Flugzeug Economy Tickets.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Mi.T Gastro Management GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung der Mi.T Gastro Management GmbH sämtliche Rechnungen zu bezahlen. Wird Mike Süsser vom Auftraggeber direkt als Gastkoch, Moderator, ect., gebucht, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% und nach Abschluss der Veranstaltung die restlichen 50 % sämtlicher Rechnungen zu bezahlen.
Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Mi.T Gastro Management GmbH ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Mi.T Gastro Management GmbH trotzdem das vereinbarte Honorar. Mi.T Gastro Management GmbH muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Mi.T Gastro Management GmbH aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung

Fälligkeit Die Rechnungen von Mi.T Gastro Management GmbH sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Wird Mike Süsser vom Auftraggeber direkt als Gastkoch, Moderator, ect., gebucht, erfolgt die Leistungserbringung erst nach einer Anzahlung von 50%. Die restlichen 50 % sind nach Abschluss der Veranstaltung durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Mi.T Gastro Management GmbH sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Mi.T Gastro Management GmbH mit der Auftragserteilung zu bezahlen. Bei einer direkten Buchung von Mike Süsser sind bei der Auftragserteilung 50% der Rechnungen zu bezahlen und die restlichen 50 % nach Abschluss der Veranstaltung.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Mi.T Gastro Management GmbH angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. Mi.T Gastro Management GmbH ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern Mi.T Gastro Management GmbH den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Mi.T Gastro Management GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Mi.T. Gastro Management GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Ratenzahlung. Soweit Mi.T Gastro Management GmbH und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Mi.T Gastro Management GmbH für die Zielerreichung.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Mi.T Gastro Management GmbH zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mi.T Gastro Management GmbH beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von Mi.T Gastro Management GmbH, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Mi.T Gastro Management GmbH tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Mi.T Gastro Management GmbH einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von Mi.T Gastro Management GmbH zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Mi.T Gastro Management GmbH ausgeschlossen.
Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Mi.T Gastro Management GmbH ausgeschlossen.
Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Mi.T Gastro Management GmbH ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Mi.T Gastro Management GmbH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Schluss­bestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Mi.T Gastro Management GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Mi.T Gastro Management GmbH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mi.T Gastro Management GmbH und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Scharnstein vereinbart. Mi.T Gastro Management GmbH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Mi.T Gastro Management GmbH und des Unternehmens berechtigt.

WIDERRUFS­BELEHRUNG

Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- im Fall eines Dienstleistungsvertrags, ausgenommen Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, ab dem Vertragsabschluss

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Mi.T Gastro Management GmbH, Kalkofen 10, 4644 Scharnstein, Österreich) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)

An die
Mi.T Gastro Management GmbH
Kalkofen 10
4644 Scharnstein
office@mike-suesser.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) —
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)

Name des/der Konsumenten —
Anschrift des/der Konsumenten —
Unterschrift des/der Konsumenten (nur bei Mitteilung auf Papier) —
Datum —
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen. Tritt der Konsument im Falle der begonnenen Vertragserfüllung durch den Unternehmer von einem Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Unternehmer berechtigt dem Konsumenten einen, im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßigen und der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Betrag zu verrechnen.
§ 18 FAGG. Gemäß § 18 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Konsumenten für:
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist

 

SCHLUSS­BESTIMMUNGEN FÜR SCHRIFTLICH INDIVIDU­ALISIERTE ANGEBOTE
(z.B. elektronische Angebote via E-Mail)

Schlussbestimmungen

AGB. Es gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mi.T Gastro Management GmbH.
Datenschutz. Die beiliegende Datenschutzerklärung der Mi.T Gastro Management GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Widerrufsbelehrung für Konsumenten. Ich habe die beiliegende Widerrufsbelehrung für Konsumenten zur Kenntnis genommen.
Bei Freizeitdienstleistungen (Veranstaltungen), bei welchen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Vertragserfüllung vertraglich vorgesehen ist, entfällt gemäß § 18 Abs 1 Z. 10 FAGG das gesetzliche Widerrufsrecht.
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen der Mi.T Gastro Management GmbH und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit der Mi.T Gastro Management GmbH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Mi.T. Gastro Management GmbH und dem Auftraggeber als Unternehmer wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Scharnstein vereinbart. Die Mi.T Gastro Management GmbH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Mi.T Gastro Management GmbH und des Auftraggebers berechtigt.

 

SCHLUSS­BESTIMMUNGEN FÜR ELEKTRONISCHE FORMULARE
(z.B. Webshop, Anmeldeformulare)

Schlussbestimmungen

AGB. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Übersicht der Versandkosten und die Übersicht der Zahlungsmittel der Mi.T Gastro Management GmbH.
Widerrufsbelehrung. Es gilt die Widerrufsbelehrung der Mi.T Gastro Management GmbH.
Bei Freizeitdienstleistungen (Veranstaltungen), bei welchen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Vertragserfüllung vertraglich vorgesehen ist, entfällt gemäß § 18 Abs 1 Z. 10 FAGG das gesetzliche Widerrufsrecht.
Datenschutz. Die Datenschutzerklärung der Mi.T Gastro Management GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

Veranstalter und Vertragspartner der Kochkurse ist die MI.T. Gastro Management GmbH. Die Teilnahme an einem Kochseminar oder Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Kursteilnehmer. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und Ähnliches, die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kurses gefährden oder gefährden könnten, vor
Beginn des Kurses anzuzeigen.


Der Kursteilnehmer verzichtet gegenüber der MI.T. Gastro Management GmbH und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten, auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn das schadenstiftende Ereignis wurde von MI.T. Gastro Management GmbH oder einem der Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig verschuldet.


Schäden, die der Teilnehmer in der Kochschule verursacht, müssen von diesem ersetzt werden. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier o.ä.), so haftet er für seine Gäste. Die MI.T. Gastro Management GmbH behält sich vor, Termine für Kurse bei zu geringer Teilnahme, Verhinderung des Koches (z.B. Krankheit), TV-Produktionen oder nach Ermessen ganz abzusagen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer von M.IT Gastro Management schriftlich benachrichtigt und je nach Wunsch auf einen der anderen anstehenden Kochkurse umgebucht. Die aktuellen Kochkurse befinden sich unter www.mike-suesser.com. Leider können wir nicht garantieren das Motto eines abgesagten Kochkurses erneut gewährleisten zu können. Eine derartige Absage erfolgt bis spätestens 7 Tage vor Kochkursbeginn. Barauszahlungen oder Rücküberweisungen
sind nicht möglich. Sonstige Ansprüche der Kursteilnehmer, wegen Absage von Kochkursen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Bei Rücktritt seitens des Teilnehmers von einem gebuchten Kochkurs, 14 Tage vor Kochkursbeginn, fallen 100% der Gebühren an. Bei Absage 30 Tage vor Kochkursbeginn, fallen 50% der Gebühr an. Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Kochkurse, ist der gesamte Beitrag fällig. Bei Verhinderung kann selbstverständlich eine andere Person als Teilnehmer einspringen, hierfür bedarf es einer schriftlichen Benachrichtigung via Email unter: office@mike-suesser.at. Barauszahlungen oder Rücküberweisungen sind grundsätzlich nicht möglich.


Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Adresse und E-Mail Adresse nicht an Dritte weiter. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich genutzt, um Ihnen aktuelle Informationen bezüglich Mike Süsser und seine Kochkurse per Email zuzusenden. Sie können den Email-Newsletter jederzeit abbestellen. In jedem Newsletter ist eine Möglichkeit zur Abbestellung enthalten.


Gerichtsstand ist Gmunden / OÖ.

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